Exotarium Tula (RU)

Deprecated: implode(): Passing glue string after array is deprecated. Swap the parameters in /home/httpd/vhosts/theclub.al/pavanda.com/plugins/content/jw_allvideos/jw_allvideos.php on line 73

4 Tage (long weekend) Russland für Herpetologen und Reptilien- liebhaber!

 

Deprecated: implode(): Passing glue string after array is deprecated. Swap the parameters in /home/httpd/vhosts/theclub.al/pavanda.com/plugins/content/jw_allvideos/jw_allvideos.php on line 73

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Pavanda AG

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Reisebedingungen von:
Pavanda AG
Albulastrasse 8048
Zürich/Schweiz

 

 

1. Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

1.1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der PAVANDA AG, nachfolgend PAVANDA genannt.

 

1.2. Die vorliegenden AGB sind maßgebend, wenn PAVANDA Veranstalter der gebuchten Reise ist oder sonstige Leistungen in eigenem Namen anbietet. Dies gilt auch, wenn PAVANDA eine Reise im Sinne von Ziffer 1.3 vermittelt, aber zusätzliche Leistungen in eigenem Namen anbietet.

 

1.3. Vermittelt PAVANDA nur Leistungen anderer Anbieter (z. B. Reisearrangements) oder Einzelleistungen (z. B. Flugscheine), gelten die AGB dieser Anbieter. PAVANDA ist in diesem Fall nicht Vertragspartei, kann aber Kosten für die Beratung und Reservation sowie gegebenenfalls für die Änderung und Annullation gemäß den nachfolgenden Bestimmungen erheben.

 

2. Abschluss des Vertrages

2.1. Der Vertrag mit PAVANDA kommt zustande, sobald die Buchung des Kunden von PAVANDA entgegengenommen worden ist. Von diesem Zeitpunkt an gelten die vorliegenden AGB.

 

2.2. Sonderwünsche werden nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie vom Reisebüro ausdrücklich akzeptiert und bestätigt worden sind.

 

2.3. PAVANDA AG empfiehlt nur solche Flüge oder Bahnfahrten zu buchen, die auch wieder storniert werden können, da es aufgrund des Mindestteilnehmervorbehaltes möglich sein kann, dass eine Reise nicht wie geplant durchgeführt werden kann.

 

3. Preise, Zahlungsbedingungen und Gebühren

3.1. Die Preise sind aus den Prospekten bzw. Preislisten ersichtlich. Sie verstehen sich, sofern nicht etwas anderes erwähnt ist, pro Person in EURO und bei Übernachtungen pro Person im Doppelzimmer.

 

3.2. Für Preisänderungen ist Ziffer 6 maßgebend.

 

3.3. Bei Abschluss des Vertrages bestimmt PAVANDA die Höhe und die Fälligkeit der Anzahlung sowie der Restzahlung. Ist dies nicht der Fall, wird der gesamte Preis sofort zur Zahlung fällig.

 

3.4. Erfolgen die Anzahlung oder die Restzahlung nicht fristgerecht, kann PAVANDA vom Vertrag zurücktreten und die Kosten gemäß Ziffern 3.5 und 3.6 sowie Annullationskosten gemäß Ziffer 4 geltend machen.

 

3.5. Die PAVANDA AG kann Kosten für die Beratung und Reservation erheben, auch dann, wenn PAVANDA nur als Vermittler auftritt. Diese werden spätestens bei der Buchung mitgeteilt.

 

3.6. PAVANDA kann bei einer kurzfristigen Buchung zusätzlich einen Expresszuschlag erheben.

 

4. Änderungen, Annullation und Nichtantritt der Reise durch den Kunden

4.1. Änderungen oder Annullation der gebuchten Leistungen durch den Kunden sind PAVANDA umgehend per Email und gleichzeitig mit einem eingeschriebenen Brief mitzuteilen. Die bereits erhaltenen Unterlagen sind unverzüglich zurückzugeben.

 

4.2. Bei Änderungen der gebuchten Leistungen erhebt PAVANDA eine Bearbeitungsgebühr, auch dann, wenn sie nur als Vermittler auftritt. Diese wird durch eine allfällige Annullationskostenversicherung in der Regel nicht gedeckt. Bei Annullation der ganzen Reise oder von Teilen davon werden zusätzlich zu der Bearbeitungsgebühr die Annullationskosten in Rechnung gestellt, auch dann wenn PAVANDA nur als Vermittler auftritt.

 

4.3. Bei Nur-Flug-Arrangements werden zusätzlich die allfälligen Annullierungskosten der Fluggesellschaft in Rechnung gestellt. Sie betragen in der Regel 100 % des Preises.

 

4.4. Andere Bedingungen sind möglich. PAVANDA teilt diese bei der Buchung mit.

 

4.5. PAVANDA empfiehlt stets eine Annullationskostenversicherung unter Einschluss von Assistance und Heilungskosten abzuschließen, sofern diese nicht bereits in den gebuchten Leistungen inbegriffen ist. Derartige Versicherungen können bei einem herkömmlichen Versicherungsunternehmen oder bei PAVANDA abgeschlossen werden.

 

5. Ersatzreisender

5.1. Annulliert der Kunde die Reise, ist er berechtigt, einen Ersatzreisenden zu stellen, sofern dies von allen Leistungsträgern akzeptiert wird. Der Ersatzreisende muss bereit und in der Lage sein, unter den bestehenden Bedingungen in den Vertrag einzutreten. Insbesondere hat er allfällige Bedingungen bezüglich Gesundheit, Impfungen, behördliche Anordnungen etc. zu erfüllen.

 

5.2. Für den gesamten Preis zuzüglich der entstehenden Mehrkosten und Bearbeitungsgebühren gemäß Ziffer 3 haften der Kunde und der Ersatzreisende solidarisch.

 

6. Änderung der Vertragsleistung durch PAVANDA

6.1. PAVANDA behält sich das Recht vor, ausgeschriebene Leistungen vor der Buchung zu ändern. Es orientiert den Kunden darüber vor der Buchung.

 

6.2. Preiserhöhungen nach der Buchung sind bei Erhöhung der Beförderungskosten, Neueinführung oder Erhöhung von Gebühren oder staatlichen Abgaben, oder bei Wechselkursschwankungen ausnahmsweise möglich.

 

6.3. PAVANDA behält sich auch im Interesse des Kunden das Recht vor, vor Reisebeginn aus wichtigen Gründen vertraglich vereinbarte Leistungen zu ändern. PAVANDA bemüht sich, dem Kunden gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten und ihn über die Auswirkungen auf den Preis zu informieren. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

 

6.4. Die Rechte des Kunden nach Art. 8 ff. des Pauschalreisegesetzes bleiben vorbehalten.

 

7. Annullation der Reise durch PAVANDA

7.1. Gibt der Kunde dazu berechtigten Anlass, kann PAVAND AG vom Vertrag zurückzutreten und die Kosten gemäß Ziffern 3.5 und 3.6 sowie die Annullationskosten gemäß Ziffer 4 und Ersatz für allfälligen Schaden geltend machen.

 

7.2. Wird die geforderte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann das Reisebüro die Reise bis 30 Tage vor der Abreise absagen, sofern nichts anderes bei der Ausschreibung vermerkt ist. Die Reise kann auch infolge höherer Gewalt, Streiks oder behördlicher Maßnahmen oder anderen Gründen abgesagt werden, die die Reise verunmöglichen, gefährden oder erheblich erschweren. In all diesen Fällen bietet PAVANDA dem Kunden nach Möglichkeit eine Ersatzreise an. Ist diese billiger, wird dem Kunden die Preisdifferenz zurückerstattet. Verzichtet der Kunde auf das Ersatzangebot, so erhält er den bereits bezahlten Preis vollumfänglich zurück. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

 

8. Reiseabbruch durch den Kunden/Nicht in Anspruch genommene Leistungen

8.1. Bricht der Kunde die Reise vorzeitig ab, kann ihm der Preis nicht zurückerstattet werden. Allfällig nicht bezogene Leistungen werden zurückerstattet, sofern sie PAVANDA nicht belastet werden. Kosten der Rückreise gehen zulasten des Kunden.

 

8.2. PAVANDA empfiehlt dem Kunden den Abschluss einer entsprechenden Versicherung.

 

9. Beanstandungen während der Reise/ Mitwirkungspflicht

9.1. Beanstandungen sind der örtlichen Vertretung oder dem Leistungsträger unverzüglich zu melden und unentgeltliche Abhilfe zu verlangen. Erfolgt innert nützlicher Frist keine genügende Abhilfe, muss der Kunde den Mangel schriftlich bestätigen lassen. Die örtliche Vertretung oder der Leistungsträger sind dazu verpflichtet. Ist der Mangel nicht geringfügig, darf der Kunde selber für Abhilfe sorgen. Die dadurch entstehenden Kosten werden vom Reisebüro gegen Beleg ersetzt, sofern sie sich im Rahmen der vereinbarten Vertragsleistungen bewegen und der Kunde den Mangel beanstandet hat und schriftlich bestätigen ließ.

 

9.2. Will der Kunde Forderungen gegen PAVANDA geltend machen, hat er dies innert 30 Tagen nach vertraglichem Reiseende schriftlich zu tun, sonst verliert er seine Rechte.

 

10. Haftung

10.1. PAVANDA haftet im Rahmen der Art. 14 ff. des Pauschalreisegesetzes für sorgfältige Auswahl, Organisation und Beschaffung der vereinbarten Reiseleistungen.

 

10.2. PAVANDA haftet nicht für Verspätungen oder Fahr- und Flugplanänderungen und für Spesen, die dadurch entstehen.

 

10.3. PAVANDA haftet nicht für Diebstahl und Verlust von Telekommunikationsmitteln, Wertgegenständen, Bargeld, Checks und Kreditkarten oder deren Missbrauch.

 

10.4. Der Kunde ist selber verantwortlich für den Transport von Tieren. PAVANDA haftet nicht dafür.

 

10.5. Für andere als Personenschäden ist die Haftung des Reisebüros auf maximal den zweifachen Preis der Vertragsleistungen beschränkt, sofern PAVANDA den Schaden nicht absichtlich oder grobfahrlässig verursacht hat. Die Haftung erfasst nur den unmittelbaren Schaden. Vorbehalten bleiben tiefere Haftungslimiten in internationalen Abkommen oder nationalen Gesetzen.

 

10.6. PAVANDA empfiehlt dem Kunden den Abschluss einer entsprechenden Versicherung.

 

10.7. In keinem Fall haftet PAVAND für höhere Gewalt, Streiks, Unruhen, kriegerische oder terroristische Ereignisse oder behördliche Maßnahmen aller Art. Der Kunde ist verpflichtet, sich selber über allfällige Gefahren zu informieren, die mit dem Aufenthalt im Gastland verbunden sein können. Die Haftung für entgangenen Feriengenuss und ähnliche Ansprüche ist ausgeschlossen.

 

10.8. Die von PAVANDA AG angebotenen Reisen sind Abenteuer- und Erlebnisreisen mit hohen Anforderungen an den Reiseteilnehmer, weshalb PAVANDA AG auch keine Verantwortung bei Unglücksfällen, Schäden oder sonstigen Unregelmäßigkeiten, die sich im Rahmen des aktiven Teils einer Reise ergeben, übernehmen kann. Dies wird vom Reiseteilnehmer mit seiner Anmeldung bestätigt. Die Teilnahme an Reisen der PAVANDA AG erfolgt auf eigenes Risiko. Der Kunde wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein erhöhtes Lebensrisiko in Form eines deutlich erhöhten Verletzungs-, Todes- und Schadensrisikos, z. B. infolge Kriminalität, schlechter Gesundheitsvorsorge und landestypischer Krankheiten besteht. Speziell bei den Aktivreisen sind die Anweisungen der Berg- und Wanderführer, bzw. der Sportleiter strikt zu befolgen. Die eigene Risikobereitschaft muss in jedem Einzelfall vom Reiseteilnehmer selbst abgewogen werden. Die Angaben zu den körperlichen Anforderungen bei unseren Reisen erfolgen grundsätzlich nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr.

 

10.9. Wir empfehlen dringend den Abschluss folgender Versicherungen: Reisegepäck-, Reiseunfall-, Reisehaftpflicht-, Bergungskosten-, Unfall-, Krankenhaustagegeld-, Verdienstausfall-, Reiserückhol- und Reisekrankenversicherung.

 

10.10. Für Gipfelerfolge oder die Erfüllung subjektiver Reiseziele wird keine Garantie übernommen.

 

11. Einreisebestimmungen, Reisedokumente und Visa

Angaben in den Reiseunterlagen über Pass- und Einreisevorschriften gelten, soweit nicht etwas anderes vermerkt ist, nur für Bürger der EU und der EFTA. Der Kunde ist selber für die Reisedokumente und die Visa verantwortlich. Bei einer allfälligen Einreiseverweigerung muss der Kunde die Rückreisekosten selber übernehmen.

 

12. Ombudsmann

Vor einer allfälligen gerichtlichen Auseinandersetzung mit PAVANDA sollte der Kunde an den unabhängigen Ombudsman der Reisebranche gelangen. Dieser ist bestrebt, eine faire und ausgewogene Einigung zu erzielen. Die Adresse lautet: Ombudsmann der Schweizer Reisebranche, Postfach, 8800 Thalwil.

 

13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

13.1 Auf die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien ist ausschließlich Schweizer Recht anwendbar.

13.2. Der Gerichtsstand ist Zürich/Schweiz.